Presseerklärung zur Darstellung der Mißbrauchsfälle in den öffentlichen Medien
Die Meldungen über angeblichen oder tatsächlichen Mißbrauch in den öffentlichen Medien beziehen sich nahezu alle auf weit zurückliegende und häufig schon verjährte Fälle, die seinerzeit zumeist den Staatsanwaltschaften angezeigt und von Gerichten mit entsprechenden Strafen sanktioniert wurden. Es stellt sich die Frage, welcheAbsichten dahinter stecken, Fälle tatsächlichen Mißbrauchs nach Jahrzehnten erneut ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren.
Die fraglichen Jahre waren die der Kinseys, Reichs und Kolles sowie der Frankfurter Schule, die mit ihren Produkten ein übersexualisiertes Klima schufen, das sich folgerichtig in exzessartigen Verhaltensweisen wie dem Kommunenunwesen mit frei praktizierter Sexualität, Kinderläden mit Kindesmißbrauch durch Kommunarden und politischen Agitationen mit Forderung der Freigabe der Sexualität mit Kindern äußerte. Letztere fanden ihren Ausdruck vor allem in Postulaten bis hin zu Gesetzesinitiativen noch im Februar 1985 durch die Partei der Grünen. Noch im Jahre 2000 ortet die HU (Humanistische Union; Beirat: Leutheuser-Schnarrenberger) „hinsichtlich des sexuellen Kindesmissbrauchs (...) eine “Entwicklung zu mehr staatlicher Repression und zur Strafe” und spricht von “Maßlosigkeit sowohl in Bezug auf die eingesetzten Mittel, als auch hinsichtlich der beabsichtigten Zielsetzung” (kath.net 26. Februar 2010).
Es ist eine gesellschaftliche Heuchelei ohnegleichen, wenn heute in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, daß das Phänomen des Kindesmißbrauchs ausschließlich ein Phänomen in der katholischen Kirche sei. Inzwischen diskriminiert man medial pauschal den gesamten Priesterstand der katholischen Kirche und die Gesamtheit der Katholiken. Trotz wiederholter kritischer Einwendungen von verschiedener Seite - so z.B. Spiegel-Online vom 22. Februar 2010! - können sich einige Medien offensichtlich nicht genugtun in dem Bestreben, die katholische Kirche und ihre Institutionen an den Pranger zu stellen und zu diskriminieren.
Es ist hohe Zeit, daß die Staatsanwaltschaften prüfen, inwieweit durch diese Kampagnen gegen das Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von Minderheiten verstoßen wird.
Bonn, 10.03.2010
V.i.S.d.P. Reinhard Dörner, Vorsitzender
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