Verhältnismäßigkeit Schließung der Kirchen in der Coronakrise
Die katholische Kirche in Finnland „handelt nicht in Funktion der Regierung … (und) kann sagen, was sie will – und das tut sie auch -, denn sie ist nicht an politische Interessen gebunden … sie ist eine Kirche, die keine Angst hat.“ (Aus dem Lebenszeugnis eines Christen in nordischen Ländern). - Darf die Kirche in Deutschland noch sagen, was sie will? Das Verhalten der „Hirten“ erweckt den Eindruck, dass die katholische Kirche vorauseilend Erfüllungsgehilfin der Regierung geworden ist. Vergleichbares haben die Katholiken spätestens seit dem Kampf um den Lebensschutz seit den 90er Jahren erleben und hinnehmen müssen. War es doch Kardinal Lehmann, der in Absprache mit Kanzler Kohl die Kirche auf einen Beratungsschein festgelegt hat, den man als Voraussetzung zur Tötung ungeborenen Lebens brauchen kann.
Hat sich die Situation zu Zeiten von „Corona“ geändert? Waren es nicht die Kirchen – die Bischöfe!, die im vorauseilenden Gehorsam den Gläubigen den Zugang zu den Gottesdiensten und Sakramenten versperrt haben? Dabei sprach Armin Laschet, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, im ZDF davon, „dass in seinem Bundesland Gottesdienste nie verboten wurden“ (Kath.net 17. April 2020). In diesem Kontext betonte er ausdrücklich das „Grundrecht der Religionsfreiheit“.
Schulden die Gläubigen die Beschneidung ihrer Grundrechte dem vorauseilenden Gehorsam der Bischöfe?! Als „Aufseher“, als Episkopen!, hätten sie die vorrangige Pflicht, im Verein mit dem Staat genau dieses Recht der Gläubigen zu garantieren. Statt dessen verlängern sie die Frist der gottesdienstlosen Zeit von sich aus z.T. über Ende April hinaus, z.B. der Bischof von Münster. Fernsehübertragungen von Gottesdiensten sind, mit einem häufig zitierten Wort von Politikern im Bundestag, „der Duft der leeren Flasche“ und mit der realen Begegnung mit dem Sakralen im Gottesdienst nicht im geringsten vergleichbar, trotz aller Bemühungen, den Teilnehmern am Bildschirm die „Geistige Kommunion“ zu erklären und nahezubringen.
Es stimmt hoffnungsvoll, dass Kard. Woelki von Köln die Öffnung der Gottesdienste in seiner Diözese vorbereiten lässt (Kath.net 17. April 2020). Werden die anderen Bischöfe gleichziehen? Mit Recht zitiert er: „Das ist ein Menschenrecht, ein Freiheitsrecht, eine Recht auf freie Religionsausübung, das ist von der Verfassung her garantiert.“ Dürfen Bischöfe dieses Verfassungsrecht unterlaufen, indem sie mit Rücksicht auf einen Virus Gläubige aus der Sakramentenspendung ausschließen, auch und gerade im Falle des Todes? Hätten Menschen früherer Zeiten so gehandelt, z.B. in einer Pestpandemie, in der ganze Regionen entvölkert wurden, wären Menschen ohne den Trost des Glaubens und die Tröstungen der Kirche zugrunde gegangen – ist dies verantwortliche Seelsorge?
Bonn, 22. April 2020 V.i.S.d.P. Reinhard Dörner, Vorsitzender
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