GERECHTIGKEIT
Was bedeutet es, wenn ein Bischof einen Paragraphen des CIC zitiert, aber für sich selbst keine Konsequenzen zieht?
Auf Umwegen wurden wir über ein Schreiben informiert, das der Bischof von Osnabrück an einen Geistlichen seines Bistums gerichtet hat. Der Hintergrund: Ein von seiner Seelsorgsaufgabe überzeugter Pfarrer benennt in einem Sonntagsbrief das „Sexualleben“ von über 100 kirchlichen Mitarbeitern als „abartig“ und stellt es gegen den Schöpfungsauftrag Gottes! In diesem Kontext spricht er von „arroganter Gottlosigkeit“. Diese Mitarbeiter „verlangen“ sogar „offizielle Anerkennung“ ihrer Verirrung, und das, wo unser Papst em. einer Mafia von Anklägern gegenübersteht, obwohl er nachweislich nichts verheimlicht oder vertuscht hat.
Getroffene Hunde jaulen auf! Offensichtlich aufgrund einer Beschwerde beim Bischof wurde dieser mutige Pfarrer nicht nur vom Zeitgeistgefolge der Getroffenen attackiert, sondern sogar bischöflich gemaßregelt. Wie in kirchlichen Bürokratien üblich: allein gegen Generalvikar, Personalreferent und Leiter der Rechtsabteilung. Ob man dem Pfarrer kirchenrechtliche Hilfe verweigert oder bei der „Einladung“ zum Gespräch ausdrücklich verweigert hat, ist unbekannt.
Der Pfarrer handelte nach dem paulinischen Auftrag: „sei es gelegen oder ungelegen“, wie es im 2. Timotheusbrief (4,2) ausdrücklich heißt. Es ist niemand vorzuwerfen, der sich durch Hinweis auf die biblische Botschaft geärgert fühlt, aber es muss klar sein, daß sich ein Bischof gerade daran zu halten hat. Und diesem Bischof muss man sein eigenes Zitat (Can 287 CIC), das er an den Anfang seines Schreibens an den Pfarrer stellt, vorhalten: „Kleriker haben die Bewahrung von Frieden und Eintracht unter den Menschen so weit als möglich immer zu fördern“. Doch warum läßt der Bischof bei seinem Zitat gerade den Einschub (nach Eintracht) „die auf Gerechtigkeit beruhen“ aus? Hat der Gemaßregelte keinen Anspruch auf Gerechtigkeit? Ist es etwa eine Frage der Gerechtigkeit, wenn Menschen für sich in Anspruch nehmen, ihren Mitmenschen durch ihr „widernatürliches“ Verhalten Ärgernis zu geben?
Noch ungerechter sind die Androhungen dem Pfarrer gegenüber, die Staatsanwaltschaft von Osnabrück einzuschalten, als ob sich der Pfarrer eines Missbrauchsvergehens schuldig gemacht hätte. Der Bischof hätte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verdient, weil er für den Einsatz eines Seelsorgers verantwortlich ist, der sich in seinen Äußerungen auf die Botschaft der Bibel stützt. Oder will er die Botschaft der Bibel indizieren, wie es z. Zt. ähnlich in Finnland geschieht, wo gerade eine ehemalige Ministerin für ihre Glaubensüberzeugung vor Gericht steht, weil sie als gläubige Christin sich auf einen Ausspruch der Bibel berief/beruft?
Wir empfehlen Bischof Bode und legen ihm nahe, von seinem Amte als verantwortlicher Bischof zurückzutreten!
Bonn, 28.02.2022 Reinhard Dörner, Vors.
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