Presseerklärung
Pfarrer Dr. Thomas Balogh ist vom Ordinariat Augsburg bzw. von Bischof Dr. Walter Mixa quasi amtsenthoben worden. Ihm wurden nicht einmal die bürgerrechtlich üblichen Fristen gewährt, das Pfarrhaus, das er bewohnte, zu räumen. Sein Inventar hat er z. Zt. in einer Garage untergestellt. Sein Gehalt hat das Ordinariat um 50% gekürzt.
Die gegen erhobenen Vorwürfe klingen abenteuerlich:
Als äußerer Anlaß wird ihm zur Last gelegt, er "spalte die Gemeinde". Zu seiner Auffassung als Priester und Seelsorger heißt es, er habe "ein altertümliches Gottesbild", er lege die Bibel wörtlich aus und stütze sich in seiner Arbeit auf Bibel und (kirchliches) Lehramt, was ihm als Fundamentalismus ausgelegt wird.
Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:
Zunächst ist "Spaltung der Gemeinde" kein kirchenrechtlich erfaßter (Straf-)Tatbestand. Dieser Vorwurf wird gegen Priester erhoben, die den kirchlichen Behörden nicht genehm sind. Es bestürzt, daß die Stimmen, die sich für Pfr. Balogh einsetzen, überhaupt nicht zur Kenntnis genommen werden. Stattdessen nimmt man das als Indiz der "Spaltung". Der Vorwurf der Spaltung trifft immer mehr Priester, ohne daß die zuständigen kirchlichen Behörden überhaupt zur Kenntnis nehmen, daß Christus in seinem gesamten öffentlichen Auftreten die damalige Gesellschaft gespalten hat und dies auch ausdrücklich beabsichtigte.
Ein von der Kirche angestellter Priester stützt sich selbstverständlich nur auf die von der Kirche vorgegebenen "Fundamente", nämlich Bibel und verbindliche kirchliche Lehre, sonst vertritt er nicht die Interessen der Kirche. Ein Ordinariat, das ihm ein altertümliches Gottesbild vorwirft, steht offenbar selbst außerhalb der kirchlichen Lehre und hat somit das Recht verwirkt, einen glaubenstreuen Priester überhaupt kritisch zu begutachten.
Bonn, 28. Okt. 2007
Reinhard Dörner, Vorsitzender
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